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   OLG Celle, 18.11.2021 - 13 Verg 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47715
OLG Celle, 18.11.2021 - 13 Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,47715)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2021 - 13 Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,47715)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2021 - 13 Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,47715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VgV § 57 Abs. 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Hinreichende Bestimmtheit von Vergabeunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur das Beschriebene zählt, nicht das Gewünschte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren: Auslegung von Leistungsverzeichnissen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur das Beschriebene zählt, nicht das Gewünschte! (VPR 2022, 24)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur das Beschriebene zählt, nicht das Gewünschte! (IBR 2022, 90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2022, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 13 Verg 6/21
    Die Vergabestellen trifft insoweit die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10, juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 29.06.2017 - 13 Verg 1/17

    Ermittlung des Schwellenwerts des Auftragswerts für Sanierungsträgerleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 13 Verg 6/21
    Gleiches gilt für die Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB, das ebenfalls nach den Grundsätzen des Obsiegens und Unterliegens in der Hauptsache zu beurteilen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 - 13 Verg 1/17, juris Rn. 79).
  • OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in

    Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nämlich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (vgl. BGH, NZBau 2014, 185, 188, Rdnr. 31; 2013, 180, 181, Rdnr. 9; 2008, 592, 592, Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 36; NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31; 242, 245, Rdnr. 41; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2021 - 13 Verg 6/21 -, Rdnr. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021 - 17 Verg 3/21 -, juris, Rdnr. 66; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Verg 4/20 -, juris, Rdnr. 34).
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